Carport Bauvorschriften
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Baurecht beim Carport

Bevor Sie mit der Planung und dem Bau Ihres Carports beginnen, sollten Sie zunächst die rechtlichen Angelegenheiten bei Ihrem Bauamt klären. Auf diese Weise erfahren Sie aus erster Hand, ob Sie eine Baugenehmigung benötigen und können Unklarheiten direkt beseitigen.


Folgende Bauvorschriften sollten dabei im Vorfeld beachtet werden:

 

  • Grenzabstand zum Nachbargrundstück min. 1 m
  • Berücksichtigung von Dachform und Eindeckung
  • Eventuelle Prüfung der Baustatik
  • Überprüfung der Baulast
  • Max. Bauhöhe von 3 m
  • Max. Fläche von 50 m²
  • Max. Verlauf an Grundstücksgrenze von 9 m

 

Je nach Bundesland kann es hier Unterschiede bei den Auflagen geben. Erkündigen Sie sich daher bitte im Vorfeld bei ihrem Bauamt, welche Auflagen speziell für Ihr Bundesland zutreffen.

Beabsichtigen Sie Ihr Carport größer zu dimensionieren, so benötigen Sie eine Baugenehmigung. Soll eine Seite des Carports am Gebäude befestigt werden, so ist eine Baugenehmigung ebenfalls unerlässlich. Um eine Genehmigung für den Bau zu erhalten, bedarf es eines Bauantrags an das zuständige Bauamt.

 

Für den eigentlichen Bauantrag werden folgende Unterlagen benötigt:

(in Klammern finden Sie die jeweilige Bezugsquelle)

 

  • Ausgefülltes Bauantrag-Formular (Schreibwarenladen oder Internet) in doppelter Ausführung
  • Aktueller Grundstückslageplan (Architekt) oder ein beglaubigter Auszug aus der Liegenschaftskarte bzw. der Flurkarte (Katasteramt) im Maßstab 1:500 in doppelter Ausführung
  • Bauzeichnungen: Grundrisse, Schnitte und Ansichten (Architekt) in doppelter Ausführung
  • Möglicherweise einen statistischen Erhebungsbogen (Architekt oder direkt vom Hersteller des Carports) in einfacher Ausführung

Die Unterlagen reichen Sie bitte beim zuständigen Bauamt bzw. der Bauaufsichtsbehörde ein. Diese entscheidet dann ob Ihnen eine Baugenehmigung zugeteilt wird.