Bevor Sie mit der Planung und dem Bau Ihres Carports beginnen, sollten Sie zunächst die rechtlichen Angelegenheiten bei Ihrem Bauamt klären. Auf diese Weise erfahren Sie aus erster Hand, ob Sie eine Baugenehmigung benötigen und können Unklarheiten direkt beseitigen.
Folgende Bauvorschriften sollten dabei im Vorfeld beachtet werden:
Je nach Bundesland kann es hier Unterschiede bei den Auflagen geben. Erkündigen Sie sich daher bitte im Vorfeld bei ihrem Bauamt, welche Auflagen speziell für Ihr Bundesland zutreffen.
Beabsichtigen Sie Ihr Carport größer zu dimensionieren, so benötigen Sie eine Baugenehmigung. Soll eine Seite des Carports am Gebäude befestigt werden, so ist eine Baugenehmigung ebenfalls unerlässlich. Um eine Genehmigung für den Bau zu erhalten, bedarf es eines Bauantrags an das zuständige Bauamt.
Für den eigentlichen Bauantrag werden folgende Unterlagen benötigt:
(in Klammern finden Sie die jeweilige Bezugsquelle)
Die Unterlagen reichen Sie bitte beim zuständigen Bauamt bzw. der Bauaufsichtsbehörde ein. Diese entscheidet dann ob Ihnen eine Baugenehmigung zugeteilt wird.